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Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten ihr Geld stets im Blick haben und wissen, wo ihre Rücklagen angelegt sind. Dass dies nicht immer der Fall ist, zeigen aktuelle Medienberichte. So haben der Bayrische Rundfunk und die Tagesschau über Fälle berichtetet, bei denen Hausverwaltungen der Consigma-Gruppe offenbar hohe Beträge der Erhaltungsrücklage von WEGs in Anleihen bei der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben - zum Teil offenbar ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Eigenkonto statt Treuhandkonto für die WEG

Beim Thema WEG-Konten gibt es grundsätzlich einiges zu beachten. Wichtig ist zunächst, dass WEG-Konten Eigenkonten und keine Treuhandkonten sind. Zur Begründung: Zum einen ist es deutlich schwieriger, eine Einsichtnahme des Beirates in diese Bankkonten zu vereinbaren, zum anderen sind sie nicht pfändungs- und insolvenzsicher. Weitere Infos gibt es in unserem Beitrag „WEG-Konten müssen Eigenkonten sein“.

Warum dies so wichtig ist, zeigt ein Fall unseres Mitglieds: Im Bericht „Ein paar Cent Abweichung machten mich stutzig“ schildert unser Mitglied, wie in der WEG Gelder veruntreut wurden – und wie dies nur durch intensive Recherche aufgedeckt werden konnte.

Die richtige Bank finden und Kostenrisiken vermeiden

Für WEGs ist es allerdings nicht immer einfach, den passenden Anbieter zu finden. WEGs sollten zudem einige Punkte beachten, wenn sie ein solches Konto eröffnen. Eine erste Einordnung bietet unser Beitrag „Mit der richtigen Bank zum WEG-Konto“. Ausführliche Orientierung zu dem Thema bietet unser Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto“ (für Mitglieder kostenfrei). Darin wird erläutert, welche Anforderungen ein sicheres, kostengünstiges Eigenkonto erfüllen sollte; zudem führen wir Preis- und Leistungsvergleiche der einzelnen Banken durch.

Kontoeröffnung und -kontrolle – am besten per Beschluss regeln

Bei der Einrichtung von WEG-Konten sollte einiges per Beschluss vorbereitet werden: neben der Eröffnung selbst zum Beispiel auch die Online-Kontoeinsicht von Beiratsmitgliedern sowie der Versand von Kontoauszügen direkt an die Beiratsmitglieder. So sind alle Kontovorgänge für die WEG transparent und bei Unstimmigkeiten kann zeitnah eingegriffen werden. Mitglieder können für die entsprechenden Beschlüsse unsere kostenfreien Musterbeschlussvorlagen nutzen.

Erhaltungsrücklagen „mündelsicher“ anlegen

Für WEGs empfiehlt es sich, neben dem Girokonto für die laufenden Buchungen ein weiteres Rücklagenkonto zu führen. Dies kann ein normales Tagesgeldkonto sein. Erste Informationen zur sicheren Anlage von WEG-Geldern finden Sie in unserem Beitrag „Tagesgeldkonto: Die Rücklagen der WEG absichern“. Es gibt allerdings auch andere Möglichkeiten, die WEG-Rücklagen anzulegen. Dass Verwaltungen Rücklagen ohne Beschluss der WEG in offenbar riskanten Anleihen anlegen, wie eingangs erwähnt, ist nicht zulässig. Auf eigene Faust dürfen Verwaltungen Rücklagen allenfalls als Tagesgeld anlegen. Für eine dauerhafte Anlage hoher Beträge ist auf jeden Fall ein Beschluss nötig, ein Beschluss über eine riskante Anlage wird in den seltensten Fällen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und ist somit anfechtbar.

Grundsätzlich gilt: Die Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften müssen mindestens „mündelsicher“ angelegt werden, so die Rechtsprechung. Das bedeutet, das Geld muss so angelegt und abgesichert sein, dass es im Notfall rasch verfügbar und eine hundertprozentige Rückzahlung garantiert ist.

Warnzeichen der Veruntreuung erkennen

Um eine Veruntreuung der Gelder durch die Verwaltung frühzeitig zu erkennen und gezielt zu  handeln, hilft unser Kurzratgeber „Veruntreuung durch WEG-Verwalter*in? Warnzeichen erkennen, gezielt handeln, Schäden minimieren" (für Mitglieder kostenlos).

 

(Stand: 6.12.2023)