Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

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Wohnungseigentümergemeinschaften: Rücklagen dürfen nicht spekulativ angelegt werden

11.12.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen laut Wohnungseigentumsgesetz eine Erhaltungsrücklage zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen bilden. Verwaltungen sind verpflichtet, diese zwar möglichst gewinnbringend, gleichzeitig aber auch sicher anzulegen. Eine spekulative Anlage der Rücklage ist nicht zulässig. Ein entsprechender Beschluss kann nichtig sein. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät WEGs, die Anlageaktivität der Verwaltung regelmäßig zu überprüfen.

Brennender Weihnachtsbaum

10.12.2024. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

Neuwahlen

21.11.2024. Die Ampel-Koalition ist zerbrochen. Der Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden. Was bedeutet das für die Bau- und Wohnungspolitik? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert von den Parteien, die Besonderheiten des Wohnungseigentums zu berücksichtigen. Wichtiges Anliegen: Die Förderung der energetischen Sanierung in WEGs.

Umfrage unter Immobilieneigentümer:innen zur Elementarschadenversicherung

31.10.2024. Das Thema der verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist seit vielen Jahren im Gespräch. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat jetzt in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer*innen dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer*innen befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer*innen ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Was Wohnungseigentümer:innen beim Einbruchschutz beachten müssen

25.10.2024. Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer*innen dürfen daher nicht im Alleingang Fenster oder die Wohnungseingangstür nachrüsten, sondern sie brauchen dafür immer einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Darauf weist WiE zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 hin. Lesen Sie auch, welche Maßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.

Laubfegen: Wohnungseigentümergemeinschaften haften für Versäumnisse

08.10.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Heizperiode: Was Vermieter:innen wissen müssen

27.09.2024. Die Heizperiode beginnt in der Regel ab 01. Oktober. Welche Pflichten in dem Zusammenhang für Vermieter:innen gelten und was sie beachten müssen, hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.

BGH: Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen

20.09.2024. Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Sie müssen stattdessen ihre Schadensersatzklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (05.07.2024, Az. V ZR 34/24) klar. Für Wohnungseigentümer entsteht dadurch ein Mehraufwand, außerdem kann der Wegfall der Direktansprüche zu Unstimmigkeiten in WEGs führen kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.

Wespennester

28.08.2024. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls eigenmächtig, ohne Genehmigung, entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Stattdessen sollte man sich Rat von einem Experten holen. Empfiehlt dieser eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer*innen prüfen, ob die Wohngebäudeversicherung der WEG die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Kürzung der Zuschüsse bei Energieberatungen sorgt für Verunsicherung in Wohnungseigentümergemeinschaften

07.08.2024. Die Förderung der Energieberatungen durch den Bund fällt ab heute, 07. August, deutlich geringer aus. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert diese sehr kurzfristige Änderung und bemängelt, dass vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt sind, da sie aufgrund der längeren Entscheidungsfindungsprozesse häufig erst später zum Zug kommen.

Dr. Sandra von Möller ist neue Vorständin von Wohnen im Eigentum

01.08.2024. Wohnen im Eigentum hat ein neues Gesicht: Dr. Sandra von Möller ist seit dem 01. August 2024 Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE) mit Sitz in Bonn. Die Rechtsanwältin löst damit Gabriele Heinrich ab, die den Verband 2003 mitgründete und bis zur jetzigen Beendigung ihrer beruflichen Laufbahn leitete. Von Möller sieht eine der großen Herausforderungen in der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern.

Die Eigentümerversammlung – in Präsenz, hybrid oder virtuell?

25.07.2024. Der Deutsche Bundestag hat rein virtuelle Eigentümerversammlungen offiziell ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen. Damit haben Wohnungseigentümergemeinschaften die Wahl, ob sie die Eigentümerversammlung in Präsenz, virtuell oder – als Kombination – hybrid durchführen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum klärt unter anderem darüber auf, welche Versammlungsform sich für welche WEG eignet, welche Herausforderungen bei virtuellen und hybriden Versammlungen zu erwarten sind, und wie Wohnungseigentümer*innen bei technischen Störungen reagieren sollten.

Steckersolargeräte – ein kleiner wichtiger Baustein für die Energiewende

04.07.2024. Ohne die Wohnungseigentümer*innen wird es keine Energiewende geben. Daher begrüßt Wohnen im Eigentum, dass die Installation von Steckersolargeräten als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden soll. Damit haben Wohnungseigentümer*innen einen Anspruch auf die Installation. Der Deutsche Bundestag wird dies voraussichtlich heute beschließen.  

Sonnenschutzlösungen: Welche ist am besten geeignet?

18.06.2024. Mit dem Klimawandel müssen sich Haus- und Wohnungseigentümer*innen auf wiederkehrende Hitzeperioden einstellen. Sommerlicher Wärmeschutz am Gebäude ist daher wichtig, um sich vor Hitze zu schützen. Bei Neubauten wird dieser bereits mitgeplant, doch welche Möglichkeiten gibt es, in Bestandsgebäuden nachzurüsten? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick der wichtigsten Sonnenschutzlösungen und informiert, was Wohnungseigentümer*innen rechtlich dabei beachten müssen.

Die Jahresabrechnungen kommen: Tipps zur richtigen Prüfung

13.06.2024. Jedes Jahr im Sommer steht in den WEGs die Prüfung der Jahresabrechnung an. Diese sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer*innen im ersten Halbjahr vorlegen, vorher sollte sie der Verwaltungsbeirat geprüft haben. Dann sollten die Eigentümer*innen sie kontrollieren – nur wie, das wissen viele nicht. WiE stellt daher die wichtigsten Tipps für die Prüfung vor.

Wohnen im Eigentum fordert: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden!

29.5.2024. Die globale Erderwärmung führt laut Expert*innen des Weltklimarats zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hochwasser – jüngst waren das Saarland und Bayern betroffen. Auch wenn schwere Schäden an Immobilien drohen, sind nur rund die Hälfte der Gebäude gegen solche Elementarschäden versichert. Eine Versicherungspflicht könnte laut WiE helfen.

KfW-Heizungsförderung: Welche Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten

28.05.2024. Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wird vom Bund über die KfW gefördert. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können ab heute, 28. Mai 2024, Anträge auf eine Förderung stellen, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum betroffen sind. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie WEGs bei der Antragvorstellung vorgehen müssen und wie selbstnutzende Wohnungseigentümer*innen zusätzliche Förderboni beantragen können.