Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

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Starkregen: Wie Eigentümer:innen ihre Immobilie schützen können

31.07.2025 Starkregenereignisse treten immer häufiger auf und können zu Schäden an Wohngebäuden führen. Wohnen im Eigentum (WiE) informiert darüber, welche Schutzmaßnahmen Immobilieneigentümer:innen ergreifen können und welche Versicherung sinnvoll ist.

Die fünf größten Stolperfallen bei der Vermietung einer Eigentumswohnung

23.07.2025. Wer seine Eigentumswohnung vermieten oder eine vermietete Wohnung erwerben möchte, muss einige Besonderheiten beachten – nicht nur die mietrechtlichen, sondern auch die die wohnungseigentumsrechtlichen Vorgaben. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) weist auf die fünf größten Stolperfallen bei der Vermietung einer Eigentumswohnung hin.

Eigentümerversammlung: Welche rechtlichen Folgen die Entlastung der Verwaltung hat

10.07.2025. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften findet in diesen Wochen die jährliche Eigentümerversammlung statt. Häufig steht dann die „Entlastung der Verwaltung“ auf der Tagesordnung. Doch eine Entlastung hat erhebliche rechtliche Folgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) – und rät daher davon ab.

Balkonsanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften

16.06.2025. Wenn Balkone in die Jahre gekommen sind, stehen meist Reparaturen oder gar eine umfassende Sanierung an. Da fast alle Teile eines Balkons Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die meisten Maßnahmen beschließen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, welche Schritte hierbei zu beachten sind und was für die Finanzierung und Kostenverteilung gilt.

Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften: Das darf bei der Prüfung nicht übersehen werden

20.05.2025. Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer:innen die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jede Eigentümer:in ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. WiE hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten.

Wohngebäude-TÜV zurückgestellt

20.05.2025. Die DIN zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird nicht weiterverfolgt. Der zuständige DIN-Ausschuss hat entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Der neue DIN-Entwurf sah vor, dass bei Gebäuden regelmäßig Überprüfungen stattfinden sollten, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte sich in einer Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf auseinandergesetzt. „Für alle Immobilieneigentümer:innen ist das eine gute Entscheidung“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE.

Streit um Klimagerät: Sorge vor Lärm reicht nicht aus, um Montage nicht zu gestatten

15.05.2025. Mit einem Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen: Eine Eigentümerin befürchtete spätere Lärmstörungen durch das Gerät und wehrte sich gegen den Beschluss der WEG. Sie bekam aber weder vor dem Amts- noch vor dem Landgericht Recht. Der BGH bestätigte die Urteile: Bei der Frage, ob eine bauliche Veränderung einzelne Eigentümer:innen unbillig benachteiligt, dürfen nur die unmittelbaren baulichen Auswirkungen der Maßnahme berücksichtigt werden. Gegen mögliche spätere Störungen können sich Eigentümer:innen aber dennoch wehren – durch Direktansprüche gegen den Verursacher. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das BGH-Urteil.

Wie Wohnungs- und Hauseigentümer:innen Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können

08.05.2025. In vielen Haushalten steht in diesen Wochen die Steuererklärung an. Kosten für bestimmte Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zum Beispiel für Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch, können selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer:innen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was hierbei zu beachten ist und was speziell für Wohnungseigentümer:innen gilt.

Strom vom eigenen Balkon: Was Wohnungseigentümer:innen beachten sollten

08.04.2025. Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – ermöglichen es, ohne viel Aufwand Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Wohnungseigentümer:innen haben seit dem vergangenen Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes.

Insolvenz der Deutsche Rücklagen

19.03.2025. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Rücklagen GmbH eröffnet. Von der Insolvenz sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betroffen, deren Hausverwaltungen Rücklagen der WEGs in festgeschriebene Anleihen der Deutsche Rücklagen angelegt hatten. WiE rät betroffenen WEGs, ihre Ansprüche auf Rückzahlung anzumelden, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist und zeitnah eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung zu beschließen.

WiE: „Wahlkampf vernachlässigt das Thema Wohnen und Eigentum“

06.02.2025. Das Thema „Wohnen und Eigentum“ spielt im Bundestagswahlkampf bisher kaum eine Rolle, kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). „Die Politik muss das Thema dringend angehen“, fordert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller mit Blick auf die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland.

Schneeräumen und Streuen

23.01.2025. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass ihr Grundstück und die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück frei von Schnee und Eis sind, damit dort niemand zu Schaden kommt. Andernfalls haftet die WEG – und das kann teuer werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps, was Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit dem Schneeräumen und Streuen wissen müssen.

Immobilien-Teilverkauf: Diese Risiken und Nachteile sollten Immobilieneigentümer:innen kennen

15.01.2025. Banken und andere Anbieter richten sich gezielt an ältere Haus- und Wohnungseigentümer:innen mit Angeboten zum Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkaufen Eigentümer:innen bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. WiE macht auf die erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aufmerksam und fordert den Gesetzgeber auf, dieses Geschäftsmodell zum Schutz der Verbraucher:innen zu regulieren.

Was sich 2025 für Wohnungseigentümer:innen ändert

17.12.2024. Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Lauf von 2025 eingehalten werden müssen.