Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

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Streit um Klimagerät: Sorge vor Lärm reicht nicht aus, um Montage nicht zu gestatten

15.05.2025. Mit einem Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen: Eine Eigentümerin befürchtete spätere Lärmstörungen durch das Gerät und wehrte sich gegen den Beschluss der WEG. Sie bekam aber weder vor dem Amts- noch vor dem Landgericht Recht. Der BGH bestätigte die Urteile: Bei der Frage, ob eine bauliche Veränderung einzelne Eigentümer:innen unbillig benachteiligt, dürfen nur die unmittelbaren baulichen Auswirkungen der Maßnahme berücksichtigt werden. Gegen mögliche spätere Störungen können sich Eigentümer:innen aber dennoch wehren – durch Direktansprüche gegen den Verursacher. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das BGH-Urteil.

Wie Wohnungs- und Hauseigentümer:innen Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können

08.05.2025. In vielen Haushalten steht in diesen Wochen die Steuererklärung an. Kosten für bestimmte Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zum Beispiel für Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch, können selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer:innen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was hierbei zu beachten ist und was speziell für Wohnungseigentümer:innen gilt.

Strom vom eigenen Balkon: Was Wohnungseigentümer:innen beachten sollten

08.04.2025. Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – ermöglichen es, ohne viel Aufwand Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Wohnungseigentümer:innen haben seit dem vergangenen Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes.

Insolvenz der Deutsche Rücklagen

19.03.2025. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Rücklagen GmbH eröffnet. Von der Insolvenz sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betroffen, deren Hausverwaltungen Rücklagen der WEGs in festgeschriebene Anleihen der Deutsche Rücklagen angelegt hatten. WiE rät betroffenen WEGs, ihre Ansprüche auf Rückzahlung anzumelden, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist und zeitnah eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung zu beschließen.

WiE: „Wahlkampf vernachlässigt das Thema Wohnen und Eigentum“

06.02.2025. Das Thema „Wohnen und Eigentum“ spielt im Bundestagswahlkampf bisher kaum eine Rolle, kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). „Die Politik muss das Thema dringend angehen“, fordert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller mit Blick auf die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland.

Schneeräumen und Streuen

23.01.2025. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen dafür sorgen, dass ihr Grundstück und die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück frei von Schnee und Eis sind, damit dort niemand zu Schaden kommt. Andernfalls haftet die WEG – und das kann teuer werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps, was Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit dem Schneeräumen und Streuen wissen müssen.

Immobilien-Teilverkauf: Diese Risiken und Nachteile sollten Immobilieneigentümer:innen kennen

15.02.2025. Banken und andere Anbieter richten sich gezielt an ältere Haus- und Wohnungseigentümer:innen mit Angeboten zum Immobilien-Teilverkauf. Dabei verkaufen Eigentümer:innen bis maximal 50 Prozent der eigenen Immobilie an Anbieter und erhalten dafür eine einmalige Auszahlung. Die Immobilie dürfen sie gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts weiterhin nutzen. WiE macht auf die erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aufmerksam und fordert den Gesetzgeber auf, dieses Geschäftsmodell zum Schutz der Verbraucher:innen zu regulieren.

Was sich 2025 für Wohnungseigentümer:innen ändert

17.12.2024. Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Lauf von 2025 eingehalten werden müssen.

Wohnungseigentümergemeinschaften: Rücklagen dürfen nicht spekulativ angelegt werden

11.12.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen laut Wohnungseigentumsgesetz eine Erhaltungsrücklage zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen bilden. Verwaltungen sind verpflichtet, diese zwar möglichst gewinnbringend, gleichzeitig aber auch sicher anzulegen. Eine spekulative Anlage der Rücklage ist nicht zulässig. Ein entsprechender Beschluss kann nichtig sein. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät WEGs, die Anlageaktivität der Verwaltung regelmäßig zu überprüfen.

Brennender Weihnachtsbaum

10.12.2024. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

Neuwahlen

21.11.2024. Die Ampel-Koalition ist zerbrochen. Der Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden. Was bedeutet das für die Bau- und Wohnungspolitik? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum fordert von den Parteien, die Besonderheiten des Wohnungseigentums zu berücksichtigen. Wichtiges Anliegen: Die Förderung der energetischen Sanierung in WEGs.

Umfrage unter Immobilieneigentümer:innen zur Elementarschadenversicherung

31.10.2024. Das Thema der verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist seit vielen Jahren im Gespräch. Aktuell fordert der Bundesrat die Einführung einer Versicherungspflicht, der Bund lehnt die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs bislang ab. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat jetzt in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer*innen dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer*innen befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer*innen ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Was Wohnungseigentümer:innen beim Einbruchschutz beachten müssen

25.10.2024. Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer*innen dürfen daher nicht im Alleingang Fenster oder die Wohnungseingangstür nachrüsten, sondern sie brauchen dafür immer einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. Darauf weist WiE zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 hin. Lesen Sie auch, welche Maßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.

Laubfegen: Wohnungseigentümergemeinschaften haften für Versäumnisse

08.10.2024. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Heizperiode: Was Vermieter:innen wissen müssen

27.09.2024. Die Heizperiode beginnt in der Regel ab 01. Oktober. Welche Pflichten in dem Zusammenhang für Vermieter:innen gelten und was sie beachten müssen, hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zusammengestellt.

BGH: Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen

20.09.2024. Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat. Sie müssen stattdessen ihre Schadensersatzklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (05.07.2024, Az. V ZR 34/24) klar. Für Wohnungseigentümer entsteht dadurch ein Mehraufwand, außerdem kann der Wegfall der Direktansprüche zu Unstimmigkeiten in WEGs führen kritisiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.