Streit um Klimagerät: Sorge vor Lärm reicht nicht aus, um Montage nicht zu gestatten
15.05.2025. Mit einem Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen: Eine Eigentümerin befürchtete spätere Lärmstörungen durch das Gerät und wehrte sich gegen den Beschluss der WEG. Sie bekam aber weder vor dem Amts- noch vor dem Landgericht Recht. Der BGH bestätigte die Urteile: Bei der Frage, ob eine bauliche Veränderung einzelne Eigentümer:innen unbillig benachteiligt, dürfen nur die unmittelbaren baulichen Auswirkungen der Maßnahme berücksichtigt werden. Gegen mögliche spätere Störungen können sich Eigentümer:innen aber dennoch wehren – durch Direktansprüche gegen den Verursacher. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das BGH-Urteil.