Beratung zu bedarfsgerechten Versicherungen für Sie als Wohnungseigentümer:in

Nicht jeder Versicherungsberater ist mit den vielschichtigen Herausforderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vertraut. Wohnungseigentümer:innen stehen in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Verwaltungen, Handwerker:innen, anderen WEG-Mitgliedern, Versorgungsunternehmen, Behörden und gegebenenfalls Mieter:innen. Standardversicherungen decken die damit verbundenen speziellen Bedürfnisse oft nicht ausreichend ab.

Deshalb kooperieren wir mit einem Versicherungsfachmann, um maßgeschneiderte, kostengünstige Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen für Wohnungseigentümer:innen anzubieten.

Auf dieser Seite finden Wohnungseigentümer:innen passende Angebote, die Sie als WiE-Mitglied bei Interesse direkt mit dem Fachmann besprechen können. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Symbolisch schützen zwei Hände ein kleines Holzhaus

Versicherungen für Einzelmitglieder und Mitglieds-WEGs von WiE

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte

Als Mitglied im Verwaltungsbeirat Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie für Fehler in der Ausübung Ihres Amtes mit Ihrem Vermögen zur Haftung herangezogen werden. Da es für Sie als Privatperson keine Haftungsbegrenzung gibt, könnte der ehrenamtliche Einsatz teuer werden. Schließen Sie deshalb vorsorglich eine Verwaltungsbeirats-Versicherung ab. Idealerweise geschieht das mit einem WEG-Beschluss auf Kosten der WEG.

Versicherungsnehmer: 

Ein Verwaltungsbeiratsmitglied kann diese Versicherung für seine ehrenamtliche Tätigkeit in einer bestimmten WEG für sich bzw. für die vereinbarte Anzahl von WEG-Verwaltungsbeiratsmitgliedern abschließen. Bei einem Wechsel eines Beiratsmitglieds ist das neue Mitglied automatisch mitversichert. 

Was ist versichert? 

Versichert sind Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Verwaltungsbeirat. Ausgeschlossen sind Personen- und Sachschäden sowie Schäden, die sich aus solchen Schäden herleiten.  Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelner Miteigentümer gegen Beiratsmitglieder ab oder deckt berechtigte Ansprüche, die durch die Tätigkeit als Verwaltungsbeirat entstanden sind. Gedeckt sind auch Haftungsrisiken, die sich aus versehentlichen Pflichtverletzungen sowie grober und einfacher Fahrlässigkeit ergeben können. 

Was ist nicht versichert?  

  • Vorsätzlich oder aus wissentlicher Pflichtverletzung herbeigeführte Schäden
  • Haftpflichtansprüche zwischen Mitversicherten desselben Vertrags, also eines Beiratsmitglieds gegen ein anderes
  • Vorsätzliche Übernahme von Tätigkeiten ohne Beschluss der WEG oder sonstige gesetzliche Grundlage 

Beispiel: 

Sofern der Beirat zu der entsprechenden Tätigkeit nach dem Gesetz oder einem WEGBeschluss verpflichtet war, bietet die Versicherung Schutz für Schadensfälle infolge von Fehlern bei der Prüfung der vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschläge. 

Zusätzliche Vorteile:              

  • Mitversicherung des quotiellen Eigenschadens – das bedeutet, auch der eigene Anteil an dem Schaden, den die WEG-Beiräte durch eine fehlerhafte Leistung der gesamten WEG zugefügt haben, wird von der Versicherung bezahlt.
  • Nachhaftung: Verstöße innerhalb der Vertragslaufzeit bleiben auch noch bis zu 10 Jahre nach deren Ende versichert.  

Versicherungssumme: 

  • 100.000 Euro (alternativ auch andere Summen) 

Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht:

95,20 Euro* inkl. Versicherungssteuer pro Jahr (ohne Selbstbeteiligung) für insgesamt 3 Beiratsmitglieder. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und der Laufzeit. Die Kosten für eine höhere Anzahl von Beiratsmitgliedern ist individuell zu vereinbaren.

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung! 

 

Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümer:innen (Selbstnutzer:innen)

Versicherungsnehmer:in: 

Wohnungseigentümer:in oder Hauseigentümer:in 

Was ist versichert? 

Versichert ist, je nach Tarifoption, die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Immobilieneigentümer:in gegenüber Vertragspartner:innen und gegenüber Dritten (z. B. Handwerkern, Behörden) sowie im Wohnungseigentum insbesondere auch gegenüber einzelnen Wohnungseigentümer:innen (Miteigentümern), der Wohnungseigentümergemeinschaft und Vertragspartner:innen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Beispiel: Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten mit dem Verwalter, die in direktem Zusammenhang mit dem Sondereigentum und/oder Gemeinschaftseigentum stehen. 

Bausteine, je nach Tarifoption: 

  • Immobilien- (Wohnung, eigenes Haus, Garage) und Grundstücksrechtsschutz,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz (z.B. Streit um Einhaltung von Brandschutzvorschriften),
  • Straf-Rechtsschutz (z.B. Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung aufgrund der Verletzung der Streupflicht),
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (z.B. Anzeige wegen Lärm und Geruchsbelästigung),
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (z.B. Streitigkeiten mit Versorgern, Versicherungen und Dienstleistern wie Gärtner, Hausmeister, Reinigungsfirma),
  • Steuer-Rechtsschutz (z.B. Streit um Grundsteuer, Abwassergebühren). 

Nicht versichert sind Mieter- und Vermieter-Rechtsschutzangelegenheiten

Beispiele: 

Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten: Vertretung des Immobilieneigentümers bei 

  • Rechtstreit mit einem Handwerker oder Dienstleister über die Vertragserfüllung oder Gewährleistungsansprüche, bei Wohnungen bezogen auf das Sondereigentum,
  • Anfechtung eines WEG-Beschlusses – unabhängig davon, ob es nur um die eigene Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum geht,
  • falscher oder nicht erstellter Jahresabrechnung der WEG durch den/die Verwalter/in,
  • Geltendmachung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei unerlaubten baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. 

Bezahlt werden: 

  • die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (u. a. übliche außergerichtliche Anwaltskosten),
  • festgesetzte Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige,
  • vom Gericht festgesetzte gegnerische Anwaltskosten im Falle eines verlorenen Rechtsstreits. 

Ausnahmen bestätigen die Regel: Konkrete Informationen können Sie deshalb den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen entnehmen, die Ihnen Herr Dr. Klahr auf Anfrage gern zusendet. 

Versicherungssummen: 

  • Je Rechtsschutzfall in Europa unbegrenzt 

Kosten der Rechtsschutzversicherung

Je nach Tarifoption ca. 64 Euro bis 195 Euro inkl. Versicherungssteuer pro Jahr ohne Selbstbeteiligung (mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro ca. 64 – 139 Euro)*. 

Kostenfreie Zusatzleistungen 

  • 24-Stunden-Anwaltstelefon für Erstinformation
  • Online-Serviceportal mit mehr als 1.000 Musterbriefen und Musterverträgen, Anwaltstelefon zum Baurecht bei Neu-, An- und Umbauten
  • Anwaltstelefon zum Steuerrecht
  • Mediationsverfahren
  • Anwaltsempfehlung
  • Mobiler Anwalt (Anwalt kommt zu Ihnen) 

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung! 

Rechtsschutzversicherung für private Vermieter:innen

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, gibt es ein anderes Schadensrisiko - und natürlich auch hierfür spezielle Versicherungen: Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsnehmerin: 

Haus- oder Wohnungseigentümer:innen als private: Vermieter:innen 

Was ist versichert? 

Versichert ist – je nach gewählter Variante und Tarifoption – die außergerichtliche und/oder gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen – aus dinglichen Rechten als private Vermieter:innen des eigenen Wohneigentums – gegenüber Mieter:innen, im Wohnungseigentum zum Beispiel auch insbesondere gegenüber einzelnen Wohnungseigentümer:innen (Miteigentümer:innen), der WEG und Vertragspartner:innen der WEG. Optional hinzugenommen werden kann die Vertretung auch gegenüber Vertragspartner:innen und Dritten (z. B. Handwerkern). Bausteine: 

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (z.B. Streit mit Versorgern)
  • Rechtsschutz bei einmaligen Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (Streit um Steuern und sonstige Abgaben)
  • Straf-Rechtsschutz (wegen eines fahrlässigen Vergehens)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz (z.B. Einhaltung von Brandschutzvorschriften)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Konflikte bei Kündigung/Räumungsklage) 

Beispiele: 

Die Versicherung übernimmt – wieder je nach gewählter Variante und Tarifoption – zum Beispiel die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten: 

  • Mahnverfahren gegen säumige Mieter (Mietforderung, Mietinkasso),
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs, wogegen sich der Mieter wehrt,
  • Mietausfall (z.B. Sie haben dem Mieter gekündigt, er nutzt weiterhin die Wohnung, zahlt aber keine Miete mehr),
  • Räumungsklagen und Vollstreckung (Ausräumen, Abtransport und Einlagern der Möbel, Stichwort „Mietnomaden“),
  • Streit bei Auszug (Schäden durch den Mieter, Rückstand bei Betriebskosten),
  • Geltendmachung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei unerlaubten baulichen Veränderungen durch Mieter,
  • Streit mit dem Finanzamt, das einen falschen Steuerbescheid erlassen hat,
  • Streit mit einem Handwerker oder Dienstleister über die Vertragserfüllung oder Gewährleistungsansprüche,
  • bei Wohnungseigentum: Streit mit Miteigentümern, die wegen einer Baumaßnahme den Zugang zur vermieteten Wohnung verlangen.  

Bezahlt werden:                                                                                     

  • mietbezogenes Forderungsmanagement und Mietinkasso-Leistungen, solange die Forderung nicht bestritten ist,
  • Kosten in Zusammenhang mit Vollstreckungstiteln (beschränkt auf 3 Maßnahmen pro Jahr),
  • übliche außergerichtliche Anwaltskosten.
  • Verfahrenskosten (Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige),
  • vom Gericht festgesetzte gegnerische Anwaltskosten im Falle eines verlorenen Rechtsstreits. 

Ausnahmen bestätigen die Regel: Konkrete Informationen können Sie deshalb den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen entnehmen, die Ihnen Herr Dr. Klahr auf Anfrage gern zusendet. 

Versicherungssummen: 

Rechtsschutz: unbegrenzt (in Europa) 

Kosten der Rechtsschutzversicherung:

Ab ca. 155 Euro inkl. Versicherungssteuer pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro*. Die Prämie ist nur individuell kalkulierbar, da sie abhängig ist von der Höhe der Bruttomiete, der Selbstbeteiligungen und gewählten Varianten. Die Prämie zählt nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten und kann daher auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. 

Kostenfreie Zusatzleistungen: 

  • 24-Stunden-Anwaltstelefon für eine Erstinformation
  • Online-Serviceportal mit mehr als 1.000 Musterbriefen und Musterverträgen
  • Anwaltstelefon zum Baurecht bei Neu-, An-, Umbauten
  • Steuertelefon (Anwaltstelefon zum Steuerrecht)
  • Mediationsverfahren
  • Mobiler Anwalt (Anwalt kommt zu Ihnen)
  • Je nach Tarif-Variante auch Bonitätscheck, Mietausfallschutz, Ein- und Auszugsbegleitung mit Übergabeprotokoll 

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung! 

Versicherungen nur für Mitglieds-WEGs von WiE

Rechtsschutzversicherung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Verband, der vor Gericht sowohl klagen als auch verklagt werden kann. Deshalb ist der Abschluss dieser Rechtsschutzversicherung für die WEG sinnvoll.

Versicherungsnehmerin: 

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Wohnungseigentümer (Gesamtheit der Wohnungseigentümer) – die Versicherung läuft auf den Namen der WEG.

 

Was ist versichert? 

Versichert ist die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen –  aus dinglichen Rechten als Wohnungseigentümergemeinschaft und aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums – gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern, der Verwaltung sowie Dritten, und zwar zum Beispiel Nachbar:innen und Behörden, in den Feldern

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz,
  • Verwaltungsrechtsschutz,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, 
  • Schadensersatz-Rechtsschutz, sofern die Interessen der WEG aus dinglichen Rechten beeinträchtigt sind, 

  • Arbeits-Rechtsschutz, z.B. aus Arbeitsverhältnissen mit angestellten Hausmeistern

Nicht versichert sind Mieter- und Vermieter-Rechtsschutzangelegenheiten, rechtliche Auseinandersetzungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander und einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Nicht versichert ist die Verwaltung, wenn die WEG gegen sie vorgehen muss. Mitversichert ist die Verwaltung als Beteiligte in einem Beschlussanfechtungsverfahren. 

 

Beispiele: 

Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten: Vertretung der WEG bei 

  • Anfechtung eines WEG-Beschlusses durch eine/n Wohnungseigentümer/in, 

  • falscher oder nicht erstellter Jahresabrechnung der WEG durch den/die Verwalter/in,
  • Mahnverfahren gegen säumige Hausgeldschuldner, 
  • Geltendmachung von Schäden aus unerlaubtem Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, 

  • Geltendmachung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei unerlaubten baulichen Veränderungen, 

  • Rechtstreit mit einem Handwerker oder Dienstleister über die Vertragserfüllung oder Gewährleistungsansprüche, 

  • Rechtstreit der WEG als Arbeitgeberin des Hausmeisters,
  • Rechtstreit mit Nachbarn der WEG über Grundstückgrenz-Bebauungen,
  • behördliche Forderungen gegen die WEG auf Nachbesserungen beim Brandschutz – es sein denn, es handelt sich um die Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder um genehmigungs- oder anzeigepflichtige Baumaßnahmen (Baurisikoausschluss). 

 

Bezahlt werden: 

  • Übliche außergerichtliche Anwaltskosten
  • Sachverständige unter bestimmten Voraussetzungen
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 
  • Gegnerische Anwaltskosten im Falle eines verlorenen Rechtsstreits (nicht aber die eigenen WEG-Anwaltskosten im Falle eines Vergleichs) 

  • Ggf. Kosten für ein vorgeschaltetes Mediationsverfahren 

 

Versicherungssummen: 

  • Rechtsschutz: 1 Mio. Euro pro Fall
  • Mediation: 3.000 Euro pro Fall, maximal 6.000 Euro pro Jahr 

 

Kosten der Rechtsschutzversicherung

55 Euro inkl. Versicherungssteuer pro Jahr und Wohnung bzw. Teileigentum, mindestens 240 Euro inkl. Versicherungssteuern, bei einer Selbstbeteiligung der WEG von 150 Euro*. Die Prämie ist nur individuell kalkulierbar, da u.a. von der WEG-Größe abhängig. 

 

Kostenfreie Zusatzleistungen 

  • 24 Stunden Anwaltstelefon für Erstinformation sowie Online-Serviceportal mit mehr als 1.000 Musterbriefen und Musterverträgen für den/die im Versicherungsschein genannte/n Vertreter/in der WEG und seinen/ihren Stellvertreter 

  • Mediationsverfahren

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung! 

Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung für eine selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaft

Ganz gleich, ob sich die Miteigentümer:innen die Verwaltungsaufgaben untereinander aufteilen oder eine Miteigentümer:in die Aufgaben ehrenamtlich als interne Verwalter:in übernimmt: Mit einer Haftpflichtversicherung für selbstverwaltete WEGs schlafen Sie alle besser.

 

Was ist versichert? 

Versichert sind Schäden, die sich aus der Tätigkeit eines oder ggf. auch mehrerer Miteigentümer als Verwalter des Gemeinschaftseigentums der WEG oder als Verwaltungsbeiräte ergeben, d.h. 

  • reine Vermögenschäden (inkl. Eigenschäden), 

  • Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Versichert sind vertragliche, privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche. 

 

Mitversichert sind auch Eigenschäden, d.h. der Teil des Schadens, der auf den Eigentumsanteil des Verwalters bzw. der Verwalter entfällt (Anm.: Dieser Schadensanteil ist bei Vermögensschadensversicherungen für Verwalter und Beiräte nicht immer abgedeckt.) Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Person nicht mehr als 50 % der verwalteten Wohnungen besitzt. 

 

Beispiele: 

Versichert sind Vermögensschäden der WEG, z.B. verursacht durch fahrlässiges Handeln oder durch Missbrauch der Verwaltervollmacht. Solche Schäden können entstehen durch 

  • Auswahl und Beauftragung von überteuerten Dienstleistern bei gleichzeitiger Überschreitung der Verwaltervollmacht im Außenverhältnis – also durch ein Handeln ohne Beschluss der Eigentümerversammlung, 

  • unzureichende Überwachung von Sanierungsmaßnahmen bzw. keine oder unzureichende Zwischen- und Endabnahmen von Baumaßnahmen, sodass teure Nachbesserungen erforderlich werden, 

  • Nicht-Beachtung der Verjährung und nicht getätigte Mängelrügen während der Gewährleistungsfristen, sodass die WEG die Mängelbeseitigung selbst bezahlen muss, 

  • voreilige Begleichung von rechtlich nicht begründeten Forderungen, 
  • Fehler in der Jahresabrechnung, die zu ungerechtfertigten Rückzahlungen oder Nachzahlungen führten, 

  • Verjähren lassen von Hausgeldrückständen.  

 

Sach- und Personenschäden können beispielsweise entstehen durch herabfallende Bauteile, ungesicherte Treppen oder Geländer, Stolperfallen. Ursache dieser Schäden können unterbliebene Reparaturen, unzureichende Instandhaltung oder unterlassene Verkehrssicherungspflichten sein, für die ggf. die Verwalter haften müssen. 

Der Versicherer prüft, ob eine Forderung auf Schadensersatz gerechtfertigt ist und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. 
 

 

Wer ist versichert? 

Der oder die interne WEG-Verwalter:in. Teilen sich mehrere Miteigentümer:innen die WEG-Verwaltung untereinander auf, sind auch diese versichert, wenn sie mit ihren jeweiligen Aufgabengebieten im Versicherungsvertrag benannt werden. Beitragsfrei mitversichert sind alle Mitglieder des Verwaltungsbeirates ohne namentliche Nennung im Versicherungsvertrag.  

 

Versicherungssummen: 

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Versicherungssumme z.B.: 100.000 Euro
  • Betriebshaftpflichtversicherung: 3 Mio. Euro je Baustein 

 

Kosten:  

Z.B. bei oben genannter Versicherungssumme 351,05 Euro* pro Jahr und Wohnungseigentümergemeinschaft 

 

Kostenfreie Zusatzleistungen: 

  • Verwaltungsbeirat ist beitragsfrei mitversichert 
  • Online-Forderungsmanagement, d.h. das Mahnwesen gegenüber Dritten wird teilweise von einem Inkassodienstleister übernommen 

  • Rechtsservice-Onlineportal
  • Bonitätsprüfung z.B. von Bauunternehmen, Dienstleiste

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung! 

Versicherungen für Hausbauende

Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung, die Bauherren vor den finanziellen Risiken juristischer Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt schützt. Denn im Rahmen eines Bauvorhabens, sei es ein Neubau, Umbau, Anbau kommt es häufig zu Problemen mit Beteiligten an einem solchen Vorhaben. Die finanziellen Konsequenzen daraus resultierender rechtlicher Streitigkeiten sind meist erheblich, da es sich häufig um höhere Streitwerte handelt. Durch Abschluss eines sogenannten Bauherrenrechtsschutzes lassen sich diese jedoch unter Umständen abfedern.

Was ist versichert? 

Versichert sind Streitigkeiten mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, Architekten und Handwerkern. 

Beispiele: 

Versicherungsschutz besteht z.B. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit: 

  • Erwerb eines Baugrundstücks
  • Mangelhafte Planung
  • Fehlerhafte Ausführung von Bauleistungen

Der Bauherrenrechtsschutz ist Bestandteil der Premiumvariante des Immobilien- Rechtschutzes. Eine Extraprämie fällt nicht an.

Wartezeit? 

Die Wartezeit beträgt 6 Monate. um Haftungsprobleme zu vermeiden, sollte der Bauherren Rechtschutz daher unbedingt mindestens ein halbes Jahr vor Beginn jeder Bautätigkeit abgeschlossen werden. 

Versicherungssummen: 

  • Bauherrenrechtsschutz 10.000 Euro  

Kosten:  

Ca. 140 Euro pro Jahr mit 150 Euro Selbstbeteiligung, ohne Selbstbeteiligung circa 195 Euro*

*Alle Angaben ohne Gewähr – es gilt die Vereinbarung mit der Versicherung!