Als Mitglied des Verwaltungsbeirats oder als Ansprechpartner einer Mitglieds-WEG von WiE können Sie sich von Ihrer WEG die Aufwendungen oder Auslagen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit hatten, erstatten lassen. Wohnen im Eigentum empfiehlt Ihnen, mit der WEG die Kostenübernahme zu klären und sich (am besten auf der nächsten Eigentümerversammlung) die Ausgabe oder ganz allgemeinen einen Fortbildungsetat oder eine Aufwendungspauschale genehmigen zu lassen.
WiE hat für seine Mitglieder einen Musterbeschluss erstellt.